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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 6 B 88/11   

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https://dejure.org/2011,22865
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 6 B 88/11 (https://dejure.org/2011,22865)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.05.2011 - 6 B 88/11 (https://dejure.org/2011,22865)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Mai 2011 - 6 B 88/11 (https://dejure.org/2011,22865)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abordnung dienstliches Bedürfnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Abordnung dienstliches Bedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heilung eines Formfehlers in einer Abordnungsverfügung im Falle des Fehlens einer Begründung durch Nachreichen der Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag eines Kriminaloberkommissars auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen eine Abordnungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2009 - 6 B 1367/09

    Lehrer Schulleiter Realschule Abordnung Schulfrieden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 6 B 88/11
    Ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur OVG NRW, Beschlüsse vom 25. April 2005 - 6 B 243/05 -, juris, mit weiteren Nachweisen, sowie vom 2. Oktober 2009 - 6 B 1367/09 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2005 - 6 B 243/05

    Erforderlichkeit einer Zustimmung des Personalrats bei der Abordnung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 6 B 88/11
    Ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur OVG NRW, Beschlüsse vom 25. April 2005 - 6 B 243/05 -, juris, mit weiteren Nachweisen, sowie vom 2. Oktober 2009 - 6 B 1367/09 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2014 - 6 B 689/14

    Antrag eines Stadtbauamtsrats auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner

    Ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 6 B 88/11 -, juris, Rdn. 10.
  • VG Aachen, 28.10.2015 - 8 K 1819/12

    Mietzuschuss; Trägerwechsel; Vorabzug

    Die Verfahrenshandlungen müssen jedoch im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens durch die zuständige Ausgangsbehörde nachgeholt werden, sodass sie nicht durch Handlungen im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens ersetzt werden können, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 14/09 - juris, Rn. 37 (Anhörung); Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 14. Aufl. 2013, § 45 Rn. 45 ff.; Stelkens, in: ders./Bonk/Sachs (Hrsg.), Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl. 2014, § 45 Rn. 20; a. A. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 12. August 2014 - 9 S 1722/13 - (Anhörung); Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 6 B 88/11 - (Begründung).
  • VG Köln, 15.05.2013 - 19 L 620/13

    Abordnung eines Beamten zu einer seinem Amt entsprechenden Tätigkeit an eine

    Nach der Wertung des § 54 Abs. 4 BeamtStG, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage gegen eine Abordnung keine aufschiebende Wirkung zukommen, besteht für die sofortige Vollziehung einer solchen Verfügung ein in der Regel ausschlaggebendes öffentliches Interesse, gegenüber dem das gegenläufige Interesse des betroffenen Beamten nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe ausnahmsweise Vorrang hat, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 02.05.2011 - 6 B 88/11 -, juris, m.w.N.
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